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Pingelshagen, 08. Oktober 2021
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in den letzten Wochen erreichten mich und andere Gemeindevertreter immer wieder
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Beschwerden zur Nichteinhaltung der Geschwindigkeit in der Straße „Am Aubach“.
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Diese Straße, durch Verkehrszeichen 325.1 Verkehrszeichenkatalog beschildert, kennzeichnet einen verkehrsberuhigten Bereich. Fahrzeuge dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit (6 -8 km/h) fahren.
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Kinder und Erwachsene, die zu Fuß unterwegs sind, haben Vorrang. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen besondere Rücksicht nehmen.
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Die Praxis zeigt, dass es infolge der geraden Straßenführung für eine Reihe von Anwohnern und Gästen nicht einfach ist, die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Geschwindigkeitsprobleme gibt es auch mit Liefer- und Baufahrzeugen.
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Ich möchte an dieser Stelle an alle Anwohner der Straßen „Am Aubach“ und „Am Babenhorst“ appellieren, bewusst an die Schrittgeschwindigkeit zu denken und mit Gästen sowie Servicekräften zu sprechen.
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Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Einmündung Aubach / Babenhorst zu legen. Hier gilt der Grundsatz rechts vor links! Zur Verkehrsberuhigung wurden bisher durch die Gemeinde 2 Figuren aufstellt. Eine weitere Verkehrseinengung wird es zwischen den Grundstücken der Nummern 12 und 15 geben.
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