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Pingelshagen, 13. Oktober 2022
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heute wieder ein paar neue Informationen aus unserer Gemeinde.
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Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom
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1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 gewählt. Im Amtsbereich Lützow-Lübstorf werden für den Amtsgerichtsbezirk Schwerin 17 Schöffinnen und Schöffen benötigt.
Welche Voraussetzungen muss ich als Schöffin/Schöffe mitbringen? Die Bewerberinnen und Bewerber müssen im Amtsbereich Lützow-Lübstorf wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein.
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Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin/eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.
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Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
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Interessierte Personen bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bitte schriftlich bei dem: Amt Lützow-Lübstorf Wahlbehörde.
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Bewerben Sie sich als ehrenamtliche Richter. Wir brauchen Sie.
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Hier wieder einmal ein Hinweis, dass im Grünschnittcontainer nur Grünschnitt entsorgt werden darf und nicht anderes, wie z.B. Holzkohle.
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Wie jeder sicherlich schon bemerkt hat, sind im Gemeindegebiet Laubsäcke aufgestellt worden. Darin soll das Laub oder die Eicheln von unseren Straßen und Wegen entsorgt werden.
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Bitte bedenken Sie beim Befüllen der Laubsäcke, dass diese nicht zu schwer werden.
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