Pingelshagen, 13. Oktober 2022
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Liebe Einwohner/innen,

heute wieder ein paar neue Informationen aus unserer Gemeinde.

Schöffenwahl
Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom
1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 gewählt.
Im Amtsbereich Lützow-Lübstorf werden für den Amtsgerichtsbezirk Schwerin 17 Schöffinnen und Schöffen benötigt.

Welche Voraussetzungen muss ich als Schöffin/Schöffe mitbringen?
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen im Amtsbereich Lützow-Lübstorf wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein.

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin/eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessierte Personen bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bitte schriftlich bei dem: Amt Lützow-Lübstorf Wahlbehörde.

Bewerben Sie sich als ehrenamtliche Richter. Wir brauchen Sie.


Grünschnittcontainer
Hier wieder einmal ein Hinweis, dass im Grünschnittcontainer nur Grünschnitt entsorgt werden darf und nicht anderes, wie z.B. Holzkohle.

Laubsäcke
Wie jeder sicherlich schon bemerkt hat, sind im Gemeindegebiet Laubsäcke aufgestellt worden. Darin soll das Laub oder die Eicheln von unseren Straßen und Wegen entsorgt werden.
Bitte bedenken Sie beim Befüllen der Laubsäcke, dass diese nicht zu schwer werden.

Ihr Bürgermeister

Jürgen Unger

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